Juli 2020
Autor karin | 12. Juli 2020
Verlängerung des spät. Behandlungsbeginn auf 28 Tage
Mit den Neuen Heilmittelrichtlinien gültig ab 01.10.2020 wird die Frist für den Behandlungsbeginn offiziell von 14 auf 28 Tage verlängert, sowohl für Vertragsarztrezepte als auch für Zahnarztverordnungen. Der G-BA hat nun per Sonderregelung gültig ab 01.07.2020 – 30.09.2020 diese Fristverlängerung vorgezogen. Die Sonderregelung gilt bis 30.09.2020 und wird dann von der neuen offiziellen Regelung zum […]