Link zum Fragen-Antworten-Katalog Physiotherapie

Rezeptionsfachkraft karin 29. November 2021
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Zum 01.08.2021 trat der neue bundeseinheitliche Rahmenvertrag für die Physiotherapie in Kraft. Er gilt für alle Verordnungen mit Behandlungen im bzw. ab August, unabhängig vom Ausstellungsdatum. Für alle Rezepte, deren letzte Behandlung bis 31.07.2021 stattgefunden hat, gelten noch die alten Verträge.

Viele von den bisher noch offenen Fragen rund um Heilmittelrichtlinien und Rezeptprüfungen werden nun mit dem neuen Rahmenvertrag eindeutig geklärt, aber eben nicht alle. Daher haben sich der GKV-Spitzenverband und die PT-Verbände zusammengesetzt um Unklarheiten zu klären. Die Fragen und Antworten können im sogenannten Fragen-Antworten-Katalog (FAK) nachgelesen werden. Seit 24.11.2021 gibt es eine aktualisierte Version des FAK.Es werden, wie man in den Informationsveranstaltungen der Verbände hört, weitere Aktualisierungen folgen.

Es stellt sich einem natürlich die Frage, wie verbindlich ist dieser FAK für die Kassen, sprich, kann man sich darauf verlassen, dass alle Krankenkassen sich daran halten müssen. Auf der Homepage des ZVK kann man in einer Nachricht vom 13.10.2021 zu dieser Frage lesen: „Die Fassung des FAK vom 12. Oktober 2021 beinhaltet insgesamt 68 Fragen und rechtsverbindliche Antworten.“

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