Ihre Quittung, bitte sehr !
Ob Cappucino to go oder der Apfel beim Obsthändler: Seit dem 1. Januar 2020 gilt das sogenannte Kassengesetz. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber Manipulationen und somit Steuerbetrug vorbeugen bzw. verhindern möchte. Auch Praxen, die ein elektronisches Kassensystem nutzen, müssen ihren Patienten unaufgefordert eine Quittung aushändigen. Eine elektronische Kasse ist nicht verpflichtend.
Jedoch, sollten Sie ein elektronisches Kassensystem betreiben, muss dieses ab Oktober 2020 eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besitzen. Allergrößte Sorgfalt muss beim „Kassensturtz“ erfolgen. Das heißt, Praxen mit einer offenen Barkasse müssen Geldbewegungen (z.B. Einnahmen aus den Zuzahlungen) korrekt dokumentieren.
Also: täglich ein Zählprotokoll und einen Kassenbericht ausfüllen! Dann können Sie sich bei einer eventuellen Betriebsprüfung entspannt zurücklehnen.
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